Lebensunterhalt

Härtefond, Krankengeld, Rente, Zuzahlung

Kosten der Krankheit

Die Konfrontation mit der Krankheit "Krebs" allein ist schon schwer genug. Herausgerissen aus dem sicheren Alltag bedrückt den Patienten oder seine Angehörige oft seine finanziell unklare Situation. Die Erkrankung bringt leider auch in dieser Hinsicht Einschränkungen mit sich, aber der Sozialstaat Deutschland hat unterstützende Maßnahmen geschaffen. Die Krebsberatungsstellen helfen Euch, die Leistungen zu finden und zu beantragen. Sehr hilfreich der kostenfreie jährlich aktualisierte Ratgeber Soziale Informationen der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

Zahnersatz

Durch Chemotherapie und Strahlenbehandlung u.a. bekommen nicht wenige Patienten Probleme mit den Zähnen. Dazu ausführlich der Krebsinformationsdienst (KID). Information zur Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Zahnersatz findet Ihr hier
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Verbraucherportal Baden-Württemberg

Patientenquittung

Bislang hatten nur Privatversicherte einen genauen Einblick in die abgerechneten Leistungen und die Kosten nach einem Arztbesuch. Inzwischen haben alle Anspruch auf die sogenannte Patientenquittung. Für ärztliche Behandlungen könnt Ihr eine Patientenquittung verlangen, aus der Leistungen und Kosten für Euch ersichtlich sind. Dies schafft für jeden "mündigen" Patienten mehr Transparenz und Klarheit.

Krankengeld

Die Krebserkrankung kann möglicherweise eine längere Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. Euer Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang den Lohn weiter, danach übernimmt Eure Krankenkasse die weiteren Zahlungen. Das Krankengeld (Zahlungen im Krankheitsfall)berechnet sich abzüglich der Sozialversicherungen (Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und beträgt ca. 70 % Eures üblichen Bruttogehaltes. Eure Krankenkassen wird Euch berechnen, wieviel Geld Euch zusteht. Das Krankengeld wird nach Kalendertagen berechnet, ein Monat ist mit 30 Tagen festgesetzt; es wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen, also 1,5 Jahren bezahlt. Krankengeldrechner der Techniker Krankenkasse. Nützlich, aber nicht werbefrei: Krankengeldrechner

Krankengeld bei Erkankung des Kindes

Euer Kind ist erkrankt und Ihr müßt es pflegen. Euch steht unter Umständen ein Krankengeld zu. Voraussetzungen sind: Ihr benötigt ein Zeugnis Eures Arztes, das bescheinigt, dass Ihr:

  • Euer Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müßt und deshalb nicht arbeiten könnt, keine andere in Eurem Haushalt lebende Person dies übernehmen kann,

  • Euer Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Für jedes Kind könnt Ihr 5 Tage pro Kalenderjahr Krankengeld beanspruchen.

Erwerbsminderungsrente (früher EU-Rente)

Möglicherweise könnt Ihr gar nicht mehr arbeiten und eine Umschulung als Rehamaßnahme kommt ebenfalls nicht in Frage. Fragt Eure Krankenkasse hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente.Informativ dazu Verwaltungsservice Bayern.  Die Anträge könnt Ihr herunterladen bei der Deutschen Rentenversicherung.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium bietet vielfältige Informationen und Broschüren zur Rente, Arbeit und Schwerbehinderung, Sozialhilfe und Arbeitsrecht sowie die Nummern der Bürgertelefone zur Rente und Jobs für Schwerbehinderte.

Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfangreiche Informationen nebst Rentenlexikon und Anträgen zur Erwerbsunfähigkeitsrente und Rehabilitation, inkl. onkologischer Nachsorgeleistung, Anschlussheilbehandlung und Adressliste der Kliniken der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenlexikon
Die Website "Gesichertes Leben" ist ein Magazin der Landesversicherungsanstalten und  der Bahnversicherungsanstalt.

Härtefonds

Deutsche Krebshilfe e.V. in Bonn vergibt Härtefonds an von Krebsbetroffene Familien.

Deutsche Kinderkrebsstiftung
kümmert sich um Härtefonds für Familien, deren Kinder an Krebs erkrankt sind.

Landesgesellschaften in der Deutschen Krebsgesellschaft
Einzelne Landesgesellschaften vergeben einmalig Mittel aus Härtefonds, z.B. die Berliner Krebsgesellschaft für Patienten und ihre in Berlin lebenden Familien.

Marianne-Strauss-Stiftung
Privates Hilfswerk für Bayern: Unterstützung von Familien und Einzelpersonen in Bayern, die unschuldig in Not geraten sind.

Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung e.V.
Nach seiner Leukämieerkrankung gründete Opernstar Carreras mehrere internationale Siftungen. Die Stiftung vergibt Spendengelder u.a. an Selbsthilfegruppen und Elterninitiativen. Auch fließen Spendengelder in Forschungsprojekte und in den Ausbau von Kliniken. Ebenso können Anträge bei der Deutschen José Carreras Leukämie-Stiftung e.V.  für einmalige Zuschüsse zur Verbesserung des Patientenumfeldes und zur Büroausstattung gestellt werden. Einzelfallhilfe kann die Stiftung aufgrund der Satzung nicht leisten.

Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr
gibt Zuschüsse zu ergänzenden Behandlungsmethoden.

Bundespräsidialamt - Nothilfefonds
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Anliegen oder einer Anregung an das Bundespräsidialamt wenden. Dort existiert auch ein Nothilfefonds, der in begründeten Fällen Bürgern finanzielle Hilfe gewähren kann. (Postanschrift: Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin)