Zweitmeinung

Eine zweite ärztliche Meinung einholen

Gesetzlich Krankenversicherte haben das Recht, bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Privat Versicherte sollten sich wegen der Erstattung der Kosten vorab an ihre Versicherung wenden.

Zweifel an der Diagnose?  Ist die vorgeschlagene Therapie die richtige? Dafür müssen nicht alle Untersuchungen wiederholt werden. Die medizinischen Unterlagen wie Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder können durch andere Ärzte angefordert werden. Die Praxis kann gegen eine Gebühr Kopien zur Verfügung stellen und Röntgenbilder gegen Quittung ausleihen.

Eine weitere ärztliche Meinung kann helfen, die Chancen und Risiken einer  Behandlung besser einzuschätzen, wenn

  • nicht alle Fragen geklärt worden sind
  • Lebensumstände nicht ausreichend einbezogen wurden
  • andere mögliche Behandlungen nicht erklärt wurden
  • die vorgeschlagene Therapie hohe Risiken hat
  • oder starke Angst auslöst.

 

Eine Zweitmeinung einzuholen ist sinnvoll

  • bei schwerwiegenden Krankheiten
  • bei langfristigen Behandlungen
  • bei planbaren operativen Eingriffen
  • wenn die Lebensqualität stark eingeschränkt wird
  • der Nutzen der Behandlung nicht einleuchtet.

 

Krankenkassen bieten ihren Versicherten Beratungsangebote zur Zweitmeinung an. Die AOK hat in den Bundesländern  eine Zweitmeinungsberatung und die TK ein zentrales Zweitmeinungstelefon. Fragt bei Eurer Krankenkasse nach, welche Unterstützung sie bei der Suche nach  Ärzten gibt.

www.krebszweitmeinung.de - Zweite Meinung zu Krebserkrankung und Therapieoptionen ist ein Beratungsangebot des  Netzwerks aus Universitätskliniken und Krebszentren. Die Erstberatung ist kostenfrei. Die Begutachtung ist kostenpflichtig, wird aber meist durch die Krankenversicherung erstattet. Gesetzlich Krankenversicherte sollten vorab die Übernahme der Kosten beantragen. Das Netzwerk Zweitmeinung stellt Information dazu auch telefonisch bereit. Die Zweitmeinung vor einer OP wird seit 2015 durch die Krankenkassen erstattet.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Zweitmeinung Die dort verlinkte Ärzte-Liste "Zweitmeinung Gebärmutterentfernung" ist nur zugänglich, wenn die Daten für ein Googletracking freigegeben werden.