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aktualisiert: 10.02.2009
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Rituxan

Taxol

Mistel

Iressa

Aromatasehemmer

Avastin
 
Medikamente im Netz

Ab 2004 ist  in Deutschland der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet legal. Inzwischen gibt es diverse kommerzielle Anbieter, sprich Onlineapotheken, deshalb macht Preisvergleiche und achtet auf die Nebenkosten, wie "Servicekosten" oder "Mindestbestellmengen". Folgende Grenzen hat der Gesetzgeber gesetzt, damit die Sicherheit im Medikamenten-Versandhandel für Euch gewährt wird:

1. ohne Rezept keine verschreibungspflichtige Medikamente über den Versandhandel.

2. Keiner kann Euch zwingen, Ihr entscheidet selbst, ob Ihr in der Apotheke vor Ort oder über den Versandhandel kauft.

3. Versandapotheken müssen ihre Qualität und Zuverlässigkeit nachweisen, z.B. müssen bei ihnen Fachkräfte mit pharmazeutisch-medizinischem Fachwissen für eine deutschsprachige Kundenberatung beschäftigt sein. Sie müssen außerdem rund um die Uhr erreichbar sein für Fragen. Arzneimittel müssen schnell und sicher und schnell zugestellt werden. Die Lieferung darf nur an Euch oder an eine von Euch benannte Person abgegeben werden.

Zuzahlungsfreie Präparate

Patienten brauchen für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel keine Zuzahlung zu leisten, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Übersicht der zuzahlungsfreien Arzneimittel
Auf den Seiten der GKV-Homepage einzusehen. Die Homepages ist  ein Gemeinschaftsprojekt aller Spitzenverbände der Krankenkassen:

Die Neuregelung gilt seit 1. Juli 2006. Sie ist Teil des am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG).

Unbedingt solltet ihr euch im Zweifelsfall eine Zweitmeinung eines Arztes einholen. Gerade bei der Verordnung von Arzneimitteln, insbesondere von Spezialpräparaten oder mit erheblichem Risikopotenzial ist eine Zweitmeinung einzuholen. Ab 1. Januar 2009 soll diese Neuregelung in Kraft treten.  Zum Thema Zweitmeinung hat der Gemeinsame Bundesausschuss Informationen veröffentlicht.

Inzwischen dürfen die Hersteller von Medikamenten die sogenannten "Beipackzettel" im Internet veröffentlichen. Dennoch ist die Informationsfreiheit des mündigen Bürgers oft eingeschränkt. Viele pharmazeutische Seiten sind nur für Mediziner über ein Passwort zugänglich. Oft bestehen die Pass- und Kennwörter aus den Firmennamen oder dem Namen der Liste, probiert sie in der Gross- und Kleinschreibung. Fragt Euren Arzt, ob er Euch das Passwort weiterleitet. Schickt eine E-Mail direkt an das Pharmaunternehmen, deren Produkte Ihr nehmen sollt oder wollt. Kleiner Tipp: Besucht auch die internationalen Sites der grossen Pharmaunternehmen, meistens einfach Name und die Endung ".com", z.B. http://www.roche-oncology.com. Da die rechtlichen Bedingungen in den Ländern auflerhalb der EU oft lockerer sind, lohnt es sich, Websites über die schweizer oder US-amerikanischen Adressen anzuschauen. Auf manchen Websites werdet Ihr nach dem Land aus dem Ihr surft gefragt, wenn Ihr einfach "USA" oder "Schweiz" anklickt, kommt Ihr oft an mehr Informationen als mit der Wahrheit "Deutschland".

Aponet
"Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen" nennt sich diese Website, die von der ABDA betrieben wird. Im "Apothekenfinder" könnt Ihr nach Postleitzahlen eine Apotheke in Ihrer Nähe suchen, in der Ihr dann Arzneimittel über das Internet bestellen könnt. Achtung: ein echter Versand ist über das Aponet (noch) nicht möglich, Ihr müßt die Mittel selbst in der Apotheke vor Ort abholen, einige bieten allerdings einen "Homeservice" an, liefern auch nach Hause. Eine persönliche Beratung zu den Medikamenten wird ebenfalls nur wie gewohnt in den Apotheken selbst offeriert. Gut sind zusätzliche Angebote wie die Heilpflanzen-Datenbank, Informationen zur Homöopathie und der Arzneimittelwirkung im Tagesrhythmus.

ABDA
Die ABDA ist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Als Standesorganisation verbreitet sie ihre Grundsatzpositionen, z.B. über Internethandel von Medikamenten. Für Verbraucher gibt es hier u.a. den Link zur "Neue Apotheken Illustrierte".

Arzneimittelberatungsdienst
der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, angesiedelt bei der TU Dresden, Telefon:  0351/458-5049 (kostenfrei)

Netdoktor
Das kommerzielle Portal bietet in der Rubrik "Medikamente" gute Informationen zu Arzneimitteln an. Verschiedene Suchmöglichkeiten werden angeboten: Rund 13.000 Medikamente von A bis Z in der Arzneimittel Datenbank, Medikamente nach Erkrankungsgruppen, z.B. "Krebs". Passend dazu gibt es auch die Rubrik "Laborwerte". Aufgelistet werden die Arzneimittel und die Hersteller. Netdoktor bietet auch eine Apothekensuche und greift dabei auf die Datenbank der www.stiftung-gesundheit.de zurück. Guter Artikel mit diversen Adressen von Online-Apotheken.

Documed
Diese Schweizer Website bietet Informationen zu rezeptpflichtigen Medikamenten und ist gemäss nationaler und internationaler Regelungen nur für medizinisches Fachpersonal per Passwort zugängig. Wenn Ihr auf der Titelseite "Produkte" und dann "EDV Produkte" anklickt, könnt Ihr im Arzneimittel-Kompendium der Schweiz nach Produkten und Wirkstoffen suchen. Die Ergebnisse werden inklusive Produktinformationen, Nebenwirkungen, Hersteller und Preis in Schweizer Franken genannt.

Gelbe-Liste
Gelbe Liste Pharmindex ist ein Verzeichnis von Fertigarzneimitteln mit einer Datenbank von A-Z, einer Liste neuer Medikamente und einer Liste der Pharmafirmen online. Außerdem gibt es das Programm "identa", um unbekannte Tabletten oder Dragees zu identifizieren. In "identa" könnt Ihr entweder nach den Präparatenamen oder den Hersteller suchen, wenn Ihr nur die Darreichung, Farbe und Form kennt oder umgekehrt: Ihr sucht die Darreichung, Farbe und Form und kennt den Präperatenamen. Diese Recherchemöglichkeit bietet mehr als 3.000 Farbabbildungen von Kapseln, Dragees, Tabletten. Ihr könnt also z.B. nach einer kleinen, ovalen, roten Tablette suchen. Als Suchergebnis erhaltet Ihr eine möglichst originalgetreue Farbabbildung und die Basisinformationen zum gesuchten Medikament.

Rote Liste
Die Rote Liste ist das Arzneimittelverzeichnis für Deutschland und einiger EU Zulassungen. In der Internet Version könnt Ihr Euch über Arzneimittel, deren Indikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Dosierungen informieren.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Gut sind hier auch kritische Pressemeldungen zu Mitteln, die im Internet oft abgefragt, aber als umstritten gelten, z.B. Pressemeldungen zu Galavit und Ukrain. Das gesuchte Medikament einfach in ihre Suchefunktion eingeben.

Arzneimittel Telegramm
Unabhängige Arzneimittel-Datenbank, zum großen Teil kostenlos für Suche nach Medikamenten, Darreichung und Nebenwirkungen. Abfragen aus aktuellem Jahr sind jeweils kostenpflichtig und nur für Abonnenten zugänglich. Frei von Pharmawerbung!

GUTE PILLEN - SCHLECHTE PILLEN - Unabhängige Informationen zu Ihrer Gesundheit
Diese Zeitschrift möchte für Patienten unabhängige Informationen liefern, damit der Patient von seinem Recht Gebrauch machen kann, dass er sich in Gesundheitsfragen selbst eine fundierte Meinung bilden kann. Diese Publikation finanziert sich ausschließlich über die verkauften Hefte und Abonnements. Gute Pillen – Schlechte Pillen wird gemeinsam von drei unabhängigen medizinischen Fachzeitschriften herausgegeben. mehr...

Stiftung Warentest
In der Rubrik "Gesundheit" hat die Einrichtung viele Informationen und einige ihrer Testerergebnisse online gestellt, z.B. ihre Untersuchungen über den Medikamentenhandel im Internet, Import-Medikamente und Generika, d.h. nachgeahmte Medikamente.

Pharmazeutische Zeitung
aktuelle Infos rund um die Pharmaindustrie und ihre Produkte.

VfA - Verband der forschenden Arzneimittelhersteller
Im VfA sind viele Pharmaunternehmen zusammengeschlossen, der Verband hat für Patienten einige Informationen zu Medikamenten, Patientenrechte zusammengestellt. Gut ist die Liste der "Ansprechpartner in Pharmaunternehmen" für Patienten und Selbsthilfegruppen.

Online-Apotheken (Beispiele)

DocMorris
Niederländische Apotheke. Verschickt werden können nur in Deutschland zugelassene Mittel gegen Einsendung des Rezepts an ihre deutsche Postfachadresse.

Europa-Apotheke
Niederländische Apotheke. Verschickt werden können nur in Deutschland zugelassene Mittel gegen Einsendung des Rezepts an ihre deutsche Postfachadresse.

My Care
Onlineshop der Robert-Koch-Apotheke aus Wittenberg. Sanicare
Online-Apotheke aus Oldenburg.

englisch

cancerbacup
britische Hilfe zu weiteren Informationen, unter "Cancer Treatment" gibt es sogenannte "Fact Sheets", also Steckbriefe zu vielen Medikamenten, wie sie angewendet werden und welche Nebenwirkungen sie verursachen können.

EMC
Das eMC steht für electronic Medicines und ist das Arzneimittelkompendium des britischen Pharmaverbands ABPI (Association of British Pharmaceutical Industry). Klickt zunächst auf "Patients, Public" und registriert Euch als "General Public" in der erscheinenden Maske. Dadurch bekommt Ihr Zugriff auf das eigentliche Kompendium. Wenn Ihr in die Suchmaske den oder die ersten Buchstaben eines Präparates eingebt, erscheint automatisch eine Liste der Produktnamen. Die Inhalte werden unterteilt in "Patient Information Leaflet (PIL)", was dem deutschen Beipackzettel entspricht und dem "Summary of Product Characteristics (SPC)", weiterführende Informationen zu dem jeweiligen Medikament.

U.S. Food and Drug Administration
"Oncology Tools" heisst die Website der amerikanischen Behörde (FDA), die u.a. Informationen über Medikamente bei Krebserkrankungen bietet. Einige Teile der Seite werden in deutscher Sprache angeboten.

PhRMA
Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA) ist ein Zusammenschluss der führenden Pharma- und Biotechnologiefirmen in den USA. Unter "Search for the Cures" könnt Ihr nach neuen Medikamenten schauen ("New Medicines in Development for Cancer"). Ebenso haben sie eine Linkliste zu den Unternehmenswebsites.



 
 
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