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aktualisiert: 07.12.2011
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Sozialrecht

Transport zum Krankenhaus

Zehn Prozent der Fahrkosten müßt Ihr zuzahlen, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro. Die Fahrten zu einer ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie sind anders geregelt und müssen vor Therapiebeginn von der Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahmeregelung!). Einige Taxiunternehmen rechnen sogar direkt mit den Krankenkassen ab.

Für chronisch kranke Patienten, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Kalenderjahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 v.H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aufbringen mussten, entfallen die Zuzahlungen nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer dieser Behandlung. Es gibt auch immer wieder Neuregelungen. Auch dies bitte mit Eurer Krankenkasse klären. Quittungen sammeln!



 
 
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