|
|
||||||||||||||||||||
|
Sozialrecht Schwerbehinderung Als Krebspatienten könnt Ihr die Anerkennung zur Schwerbehinderung bekommen. Einen Antrag dafür erhält Ihr beim Versorgungsamt. Der Fragebogen ist lang und bis zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (Paßfoto erforderlich) vergeht eine Weile, denn das Versorgungsamt muß zunächst von Euren Ärzten Auskünfte über Euren Gesundheitszustand einholen. Diese Zeit könnt Ihr erheblich verkürzen, wenn Ihr selbst Eure sämtlichen Arztberichte in Kopie, nach Datum sortiert, zusammentragt und diese mit Eurem Paßbild beim Versorgungsamt abgebt. Die Schwerbehinderung ist teilweise auf einen Zeitraum begrenzt, je nach Erkrankung und Therapie. Unterstützung beim Ausfüllen dieser Formulare kann man bei den Krebsberatungsstellen erhalten. Allgemeine Fragen können sicherlich auch telefonisch von Beratungsstellen abgeklärt werden. Sich an Sozialberatungsstellen zu wenden, ist ebenfalls sinnvoll. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen(BIH) "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation" sind Anlaufstellen für Rat- und Hilfesuchende in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Träger sind Sozialversicherungen und öffentlichen Kostenträger wie Jugend- und Sozialverwaltung http://www.reha-servicestellen.de Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hintergrundinfos zur Situation behinderter Menschen in Deutschland. Der Beauftragte arbeitet ehrenamtlich, Innerhalb der Bundesregierung nimmt er Einflufl auf die politischen Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen. Mailt ihm also! Der Site mangelt es leider an praktischen Informationen. Patiententelefon Mobilität Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte bei der Deutschen Bahn. In Berlin wurde ein Bus- und Bahn-Begleitdienst eingerichtet. Dort könnt Ihr anrufen, wenn ihr körperlich eingeschränkt seit und zu Arzt- und Behördenterminen begleitet werden wollt. Ihr werdet von der Wohnungstür abgeholt und zu Eurem gewünschten Ort gebracht. Das Servicebüro des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nimmt den Fahrwunsch entgegen. Fragt einfach nach, ob in Eurer Region ebenfalls Mobilitätshilfen existieren. Wie wird ein Grad der Behinderung (GdB) ermittelt? Ein Beispiel aus der Website von Holger Bassarek zu Krebserkrankungen des Blutes, blutbildender Organe und des Immunssystems macht dies deutlich. Das Portal Anhaltspunkte ist für eher Fachleute gedacht, dort lassen sich die Kriterien für die Begutachtung und die Einstufung nachlesen. Ein Einspruch gegen die Beurteilung ist möglich, falls Ihr meint, der Grad sei zu niedrig! Je nach Grad der Behinderung habt Ihr unterschiedliche Rechte und sogenannte Nachteilsausgleichsmöglichkeiten:
Diese Auflistung ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte gibt Euch Euer Ortsamt, Euer Sozialamt/Abteilung Schwerbehinderten bzw. Altenpflege, der Sozialdienst im Krankenhaus oder das Gesundheitsamt, sowie freie Beratungseinrichtungen und Vereine. Es gibt noch weitere Leistungen, die Euch teilweise zustehen:
Deutsche Rentenversicherung - Portal der gesetzlichen Rentenversicherung: Beratung und informative Broschüren als PDF zu beruflicher Rehabilitation, Rente und Behinderung, "Frührente", Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Servicetelefon für Fragen zur Rentenversicherung und zur Bestellung von (Papier-) Broschüren 0800 - 10004800 http://www.deutsche-rentenversicherung.de Im Forum - dem Onlinemagazin des Frankfurter Vereins für Behinderte Menschen findet Ihr umfangreiche Informationen und viele Links zum Thema Behinderung. Weitere Adressen bekommt Ihr über die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und die BM-Online Behinderte Menschen im Internet. Forum-Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung e.V. bietet Beratung und Schulung zum Thema "Leichte Sprache" sowie Übersetzungshilfen für Menschen mit Lernschwierigkeiten als Dienstleistung an. Schwierige Texte wie Verträge, Gesetze, Informationen von Behörden oder Internetseiten werden in leichte Sprache übersetzt. Kontakt und Beratungstelefon: Hogenbergkamp 18, 22119 Hamburg, Fax: 040/21 98 72 15, E-Mail: kontakt@verein-forum.de, Tel.: 040/21 98 72 10 (Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 10.00 - 12.30 Uhr) Barrierefrei Leben e. V. Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung. Der Verein unterstützt durch Informationen, Beratung und Schulungen Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Viele Menschen benötigen aufgrund einer Behinderung Mobilitätshilfen. Die Anschaffung eines Elektromobils kann somit notwendig werden.
Konkrete Tipps und Informationen zu diesem Thema bietet folgende Ratgeberseite: Arbeitslosigkeit versus Wahrheit bei Schwerbehinderung Vielleicht zögert ihr, den Schwerbehinderten-Status zu beantragen, weil ihr dadurch Nachteile im Berufsleben befürchtet. Leider gibt es Vorurteile, die gegenüber Schwerbehinderten Menschen bestehen. Meist bezieht sich dieses Vorurteil aber nicht auf die Person des Schwerbehinderten an sich, sondern an die arbeitsrechtliche Handhabung der Schwerbehinderung. Wichtig zu wissen ist, dass die durch eine Krebserkrankung erworbene Schwerbehinderung nur eine "Eigenschaft" ist, die vom Versorgungsamt festgelegt wird und oftmals zeitlich begrenzt ist. Dies wird oft verwechselt bzw. gleichgesetzt mit der Tatsache einer (körperlichen) Behinderung. Das sind auch aus juristischer Sicht zwei völlig verschiedene Aspekte. Deshalb hier einige Hinweise: Der Schwerbehinderte ist nicht unkündbar, er ist "nur" sehr schwer kündbar. So muss sowohl bei der ordentlichen wie auch (oder sogar) bei einer einer ausserordentlichen Kündigung (z.B. nach Diebstahl oder Beleidigung des Arbeitgebers) die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle eingeholt werden. Aus diesem Grund haben die meisten Arbeitgeber Bedenken gegen die Einstellung eines Schwerbehinderten; an die - oft fälschlich unterstellte - geringere Leistungsfähigkeit der Schwerbehinderten wird dabei vom Arbeitgeber statistisch weniger gedacht. Ein weiteres Vorurteil ist, dass man seinen (potentiellen) Arbeitgeber informieren mufl. Eine selbst betroffene Juristin mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht sagt: "Ich habe schon den Fall einer Mitpatientin erlebt, der man noch im Krankenhaus gesagt hat, wenn sie den Antrag stellt, müsse sie ihren Arbeitgeber informieren. Und sie hat dann, nachdem sie 1,5 Jahre erfolgreich um ihr Leben gekämpft hat, ihren Schwerbehindertenausweis ihrem Bewerbungsschreiben in Kopie beigefügt. Daraufhin kamen die Bewerbungen mit Absagen zurück. Sie ist Anfang 30 - und war so weit, "dass der ganze Kampf sich ja gar nicht gelohnt habe, wenn sie jetzt keine Zukunft mehr habe". Beim letzten potentiellen Arbeitgeber hat sie ihre Unterlagen sogar persönlich hingebracht, "damit die sehen, dass ich doch an sich gar nicht behindert bin". Auch diese Bewerbung kam zurück - und sie zog sich erst mal zurück. Nachdem sie jedoch die Kopie aus ihren Unterlagen entfernt hatte, hatte sie bereits mit der 1. Neufassung Erfolg. Deshalb ist es einfach wichtig, dass den Leuten klar ist, was sie auf keinen Fall müssen, und was sie eigentlich müssten, aber nicht tun sollten." Die Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - also dem, wie es von den Gerichten gehandhabt wird. Zu beachten sind folgende Unterscheidungen:
1. Privater und öffentlicher Arbeitgeber Die nachfolgenden Ausführungen gelten generell für jedes Arbeitsverhältnis, also egal, ob der Arbeitgeber ein Privater (Wirtschaftsunternehmen) oder die öffentliche Hand (öffentlicher Dienst, Staat) ist; allerdings werden Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst in der Regel bevorzugt eingestellt, so dass die nachfolgenden "taktischen Hinweise" eigentlich nur für die private Wirtschaft relevant sind. Bei der Bewerbung im öffentlichen Dienst kann die Mitteilung der Anerkennung oft sogar ein Vorteil bei der Einstellung sein, achtet darauf, dass die Stellenausschreibung die bevorzugte Einstellung ausdrücklich beinhalte. 2. Der Schwerbehinderte auf Jobsuche 2.1.2. Die Erkrankung beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit nicht
2.1.3. Die Erkrankung beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit
2.1.4. Folge 2.2. Schwerbehinderteneigenschaft 2.2.2. Es besteht folgendes Problem : Kennt der potentielle Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers, so wird er ihn möglicherweise nicht einstellen. Und deshalb ergeben sich für die Bewerbung / das Vorstellungsgespräch recht feinsinnige Unterschiede: 2.2.3. Fallbeispiel 1 2.2.4. Fallbeispiel 2 3. Situation bei bereits bestehendem Arbeitsverhältnis 3.1.1. Das Arbeitsverhältnis besteht noch keine 6 Monate 3.1.2. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate "Frührente": Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab 50 % MdE) können unter bestimmten Bedingungen früher Altersrente beantragen. Je nach Geburtsjahr und Dauer der Beitragszahlung ab dem 60. Lebensjahr. Dazu beraten die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie Sozial- und Krebsberatungsstellen. Der erste Schritt ist ein Antrag beim Versorgungsamt zur Anerkennung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (-> siehe oben: Bewertung des Grades der Behinderung, Schwerbehinderung). Einen Überblick bietet die Broschüre Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen 2011 - der Deutschen Rentenversicherung zu beruflicher Wiedereingliederung, "Frührente". als PDF oder bestellen im
Internet oder am Servicetelefon 0800 - 10004800 |
|
||||||||||||||||||