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Sozialrecht Rehabilitation Unter Rehabilitation versteht man alle Massnahmen, die eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen. Salopp wird oft einfach nur von Reha gesprochen Damit es Euch nach der Erkrankung schnell und möglichst dauerhaft wieder besser geht, stehen Euch einige "Massnahmen" zur Verfügung: Medizinische Rehabilitation Die medizinische Nachsorge umfasst verschiedenene Leistungen, z.B. die regelmässigen Nachuntersuchungen bei Eurem Arzt oder in der Krankenhausambulanz. Dies ist meistens immer wieder sehr aufregend oder beängstigend und viele würden diese Behandlung gern ignorieren, aber nehmt diese Chance wahr, nur so lassen sich eventuelle Neuerkrankungen erfolgreich behandeln! Dazu gehört auch die Anschlussheilbehandlung (Rehamassnahme), die Ihr innerhalb von 2 Wochen nach Eurer Therapie in Anspruch nehmen könnt und die sogenannte Nachkur, die Ihr innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstbehandlung der Erkrankung oder bei Rückfällen oder Metastasen wahrnehmen könnt. Die Kosten übernehmen Eure Krankenkassen oder der Rentenversicherer, ggfs. das Sozialamt. Pro Tag im Krankenhaus oder Rehaklinik müßt Ihr 10 Euro aus eigener Tasche dazu, höchstens aber für 28 Tage im Kalenderjahr. Ward Ihr also bereits 28 Tage im Krankenhaus braucht Ihr für die Anschlussheilbehandlung keine Zuzahlung mehr zu leisten. Um eine Anschlussheilbehandlung wahrzunehmen, müsst Ihr bereits während der Behandlung einen Antrag stellen, da das Bewilligungsverfahren nicht selten eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Sprecht mit Eurem Arzt, wann und welche Kur sinnvoll ist. In einigen Kurhäusern gibt es neben der medizinischen Therapie z.B. zusätzlich psychisch unterstützende Therapien, in denen Ihr künstlerisch oder in Gesprächen Eure Krankheit bewältigen könnt. Erkundigt Euch genau über die Einrichtung, die Massnahmen und den Ort selbst. Die Reha-Massnahmen werden zwar von den Kostenträgern ausgewählt, aber grösstenteils werden die Wünsche der Patienten berücksichtigt. Wenn Ihr und Euer Arzt meint, dass Euch zusätzliche körperliche oder seelische Therapien zuhause gut tun würden, stellt einen Antrag bei Eurer Krankenkasse. Hierzu gehören z.B. Akupunkturbehandlungen, Tai Chi und Yoga, Feldenkrais, Atemtherapien, Psychotherapien, sei es als Gespräch oder als künstlerisch-gestaltende Therapie.Trotz verbreiteter Streichungen in diesem Bereich, machen Krankenkassen bei Krebspatienten Ausnahmen und bewilligen doch einiges! Bei den sogenannten Heilmitteln, z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie oder Massage, müßt Ihr zehn Prozent der Kosten selbst tragen, zuzüglich zehn Euro Rezeptgebühr. Deutsche Rentenversicherung Reha Kliniken online suchen Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Rehakliniken Team Werner Schell Hierzu zählt u.a. die Anerkennung der Schwerbehinderung, Kinder- und Haushaltshilfen, Wohnungshilfen, Härtefonds. Härtefonds werden z.B. von der Deutschen Krebshilfe e.V. in Bonn vergeben, um Krebspatienten und deren Familien zu helfen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. |
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