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Sozialrecht Pflege Krebspatienten brauchen in ganz unterschiedlichen Situationen eine Pflege. Hier ist die "Rundum-Versorgung" gemeint, wenn Patienten zwischen oder nach Behandlungsphasen sich nicht mehr allein versorgen können und Unterstützung von anderen brauchen, genauso wie die Pflege der Schwerkranken, denen keine Therapie mehr möglich ist. Pflege umfaßt: Körperpflege (waschen, rasieren, Toilette), Ernährung (mundgerechte Zubereitung, künstliche Ernährung, Magensonde), Mobilität (an- und ausziehen, gehen, fahren), hauswirtschaftliche Versorgung (einkaufen, reinigen der Wohung, waschen, heizen). Viele Familien kümmern sich intensiv um ihre Kranken, brauchen aber in Ergänzung einen ambulanten Pflegedienst oder eine teilstationäre Pflege. Wer hilft, sollte immer darauf achten, dass der Kranke in seiner Aktivität und Selbständigkeit nicht unterdrückt wird. Und natürlich darf der Pflegende seine eigene Kraftgrenze nicht außer acht lassen. Die für Euren Wohnsitz zuständige Sozialstation vermittelt Euch die benötigte Pflegehilfe und hilft bei Anträgen. Patienten müssen zehn Prozent der Kosten selbst für die häusliche Krankenpflege selbst tragen – zum Beispiel, wenn ein Patient nach einer Operation zu Hause von einem Pflegedienst versorgt wird, damit er das Krankenhaus schneller verlassen kann. Zuzahlen müßt Ihr aber nur für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Ab dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Ihr könnt Euch an die Pflegekassen wenden. Dort wird dann der Kontakt zum Pflegeberater hergestellt. Dieses Angebot kann auch von externen Anbietern geleistet werden. Ebenfalls mit der Pflegereform 2008 wurde der Aufbau der Pflegestützpunkte beschlossen, wenn dies die Kommune des jeweiligen Bundeslandes so entscheidet. Auch sind die Pflegeberaterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten anzutreffen. (Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch SGB XI § 7a Pflegeberatung) Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung erreicht Ihr Montag - Donnerstag von 8 bis 20 Uhr zum Nulltarif 01805 - 99 66 03. Der kostenlose Ratgeber der Frauenselbsthilfe nach Krebs "Soziale Information 2011" führt in die grundlegenden Leistungen der Pflegeversicherung ein. Patiententelefon Im Web gibt es einige gute Informationen zur Pflege, Pflegestufen, Pflegeversicherung: Krebsinformation.de
"Palliativnetz Berlin" ist in der Region Berlin-Brandenburg Ansprechpartner sowohl für Betroffene und
Angehörige als auch für Hausärzte und Pflegende. Ziel ist es, Unterstützung bei der Suche nach geeigneten, auf individuelle
Bedürfnisse abgestimmte Einrichtungen oder Pflegekonzepte zu bieten und bei der Kontaktaufnahme behilflich zu sein.
Kontakt: Palliativnetz Berlin, Brabanter Straße 21, 10713 Berlin; Telefon: (030) 89 72 89 76
(Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 15 bis 19 Uhr); Fax: (030) 39 10 46 91;
E-Mail: info@palliativnetz-berlin.de Pflegen-Online Institut für Pflegerecht und Gesundheitswesen Medizinfo.de |
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