|
|
||||||||||||||||||||
|
Sozialrecht Sicherung des Lebensunterhalts Die Konfrontation mit der Krankheit "Krebs" allein ist schon schwer genug. Herausgerissen aus dem sicheren Alltag bedrückt den Patienten oder seine Angehörige oft seine finanziell unklare Situation. Die Erkrankung bringt leider auch in dieser Hinsicht Einschränkungen mit sich, aber der Sozialstaat Deutschland hat einige unterstützende Maßnahmen geschaffen. Wenn Ihr Euch durch die Anträge gewälzt habt, braucht Ihr "nur" noch ein wenig Geduld, bis der eine oder der andere Träger Euch finanziell hilft. Praxisgebühr Im Alter ab 18 Jahren müßt Ihr eine sogenannte Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Sie gilt jeweils für das erste Mal in einem Quartal bei einem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten. Habt Ihr eine Überweisung vom Hausarzt, braucht Ihr bei einem Facharzt die Praxisgebühr nicht bezahlen. Die Praxisgebühr entfällt außerdem bei Vorsorgeuntersuchung in (z.B. Krebsvorsorge) oder Schutzimpfung. Ebenso die jährliche Prophylaxeuntersuchung beim Zahnarzt ist ohne Praxisgebühr. Das ist auch der Fall, wenn der Zahnarzt bei dieser Gelegenheit gleich eine Füllung erneuert. Kinder und Jugendliche sind von der Praxisgebühr wie von allen anderen Zuzahlungen generell befreit. Patientenquittung Bislang hatten nur Privatversicherte einen genauen Einblick in die abgerechneten Leistungen und die Kosten nach einem Arztbesuch. Inzwischen haben alle Anspruch auf die sogenannte Patientenquittung. Für ärztliche Behandlungen könnt Ihr eine Patientenquittung verlangen, aus der Leistungen und Kosten für Euch ersichtlich sind. Dies schafft für jeden "mündigen" Patienten mehr Transparenz und Klarheit. Befreiung von der Zuzahlung von Krankenkassenleistungen für chronisch Kranke Mitunter benötigt Ihr viele Medikamente, bei denen Ihr normalerweise die Rezeptgebühr selbst entrichten müssen. Das kann teuer werden. Für chronisch Kranke besteht die Möglichkeit der Befreiung von diesen Zuzahlungen. Voraussetzung ist, dass sie seit einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind. Für die Befreiung wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Voraussetzung ist ausserdem, dass ein Kalenderjahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen geleistet wurden. Diese sogenannte Belastungsgrenze bei chronisch kranken Menschen ergibt sich aus Eurem Haushaltseinkommen. Das bedeutet: Die Zuzahlungen von Euch und Euren Angehörigen werden addiert, genau wie die Einnahmen zum Lebensunterhalt der Familie. Für Kinder und andere Angehörige gibt es Freibeträge. Die vollständige Befreiung von Zuzahlungen gibt es ab 2004 nicht mehr. Tröstliches beim Zahnersatz: Übergangsweise gilt in 2004 bis zum Jahr 2005 die alte Härtefallregelung. Medikamente Für Medikamente müßt Ihr zehn Prozent aus der eigenen Tasche dazubezahlen, d.h. mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Packung. Bei sogenannten Heilmitteln wie Krankengymnastik, Ergotherapie oder Massage, müßt Ihr ebenfalls zehn Prozent der Kosten selbst tragen, zusätzlich zehn Euro pro Rezept. Seit 2004 ist der Handel mit Medikamenten im Internet legal, d.h. auch in Deutschland dürft Ihr dann zum Teil günstigere Medikamente via Internet bestellen. Oft ist der Clou: Ihr braucht keine Rezeptgebühren zu zahlen, das spart richtig! Zahnersatz Durch Chemotherapie und Strahlenbehandlung u.a. bekommen nicht wenige Patienten Probleme mit den Zähnen. Ab 2005 müßt Ihr eine zusätzliche Versicherung für den Zahnersatz abschließen, entweder bei Eurer Krankenkasse oder privat anderswo. Der Zahnersatz (hier sind gemeint: Kosten für Brücken, Kronen oder Prothesen) wird ab 2005 ganz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgenommen. "Banale" Füllungen werden weiterhin von der Kasse übernommen! Die Härtefallregelung wird es jedoch weitergeben: Wer gering verdient, erhält von der Kasse einen höheren Zuschuss oder sogar alles bezahlt. Unbedingt bei Eurer Kasse anfragen! Und: die Zahnvorsorge bleibt kostenlos. Krankengeld Die Krebserkrankung kann möglicherweise eine längere Arbeitsunfähigkeit mitsichbringen. Euer Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang den Lohn weiter, danach übernimmt Eure Krankenkasse die weiteren Zahlungen. Bei den sogenannten Zahlungen im Krankheitsfall (Krankengeld) müßt Ihr Euch leider auf finanzielle Einbußen gefaßt machen. Das Krankengeld berechnet sich abzüglich der Sozialversicherungen (Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). und beträgt ca. 70 % Eures üblichen Bruttogehaltes. Eure Krankenkassen wird Euch genau berechnen, wieviel Geld Euch zusteht. Das Krankengeld wird nach Kalendertagen berechnet, ein Monat ist mit 30 Tagen festgesetzt; es wird längstens für einen Zeitraum von 78 Wochen, also 1,5 Jahren bezahlt. Ab 2006 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Krankengeld selbst finanzieren. Lediglich bis Ende 2005 finanzieren die Arbeitgeber diese Leistung je zur Hälfte mit. Euer Kind ist erkrankt und Ihr müßt es pflegen. Euch steht unter Umständen ein Krankengeld zu. Voraussetzungen sind: Ihr benötigt ein Zeugnis Eures Arztes, das bescheinigt, dass Ihr:
Möglicherweise könnt Ihr gar nicht mehr arbeiten und eine Umschulung als Rehamaßnahme kommt ebenfalls nicht in Frage. Fragt Eure Krankenkasse hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente. Einen Antrag dafür könnt Ihr in der Einwohnerdienststelle Eures Orts- oder Bezirksamtes stellen bzw. Herunterladen bei der Deutschen Rentenversicherung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Deutsche Rentenversicherung Rentenlexikon Deutsche Krebshilfe e.V. in Bonn vergibt Härtefonds an von Krebsbetroffene Familien. Deutsche Kinderkrebsstiftung Landesgesellschaften in der Deutschen Krebsgesellschaft Hans-Rosenthal-Stiftung Marianne-Strauss-Stiftung Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung e. V Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr Bundespräsidialamt - Nothilfefonds Hilfe für Krebskranke im Ausland Ukraine Aktivhilfe München e. V. |
|
||||||||||||||||||