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aktualisiert: 17.03.2008
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Sozialrecht

Haushalts- und Kinderbetreuungshilfen

Abgeben können ist eine wichtige Erkenntnis zum Gesundwerden! Habt keine Angst, Eure Partner, Kinder, Eltern, Freunde, Nachbarn und Kollegen nach Mithilfe zu fragen. Viele werden sich freuen, wenn sie etwas für Euch tun können! Ein ganz neues, liebevolles Miteinander kann entstehen.

Wenn Ihr auf Grund Eurer Erkrankung mit der Versorgung Eures Haushalts inklusive der Kinder oder auch mit der eigenen Pflege nicht mehr zurechtkommt, könnt Ihr die Unterstützung von Haushalts- und Pflegekräften beantragen. Allerdings nur, wenn eine im Haushalt lebende Person dies nicht für Euch erledigen kann. Wohnungshilfen könnt Ihr erhalten, wenn Ihr wegen Eurer Krankheit neue Bedürfnisse an die Wohnung habt, z.B. nicht mehr die Treppe zum 4. Stock hinaufsteigen, keine Kohlen mehr tragen könnt, eine Badewanne benötigt. Hierfür braucht Ihr einen ärztlichen Attest.

Wie so oft, ist auch hier der Einzelfall entscheidend. Abhängig von Eurem Einkommen und der Art der Hilfe, die Ihr benötigt, wird die Finanzierung geregelt. Für die Haushaltshilfe müßt Ihr ab 2004 pro Tag zehn Prozent der Kosten selbst übernehmen. Zuständig sind im einzelnen:

  • Häusliche Krankenpflege (zwecks Vermeidung vom teurerem Krankenhausaufenthalt) : Krankenkasse, Sozialamt/Schwerbehinderten- oder Altenabteilung

  • Haushaltshilfe: Krankenkasse, Sozialamt

  • Pflegegeld: Krankenkasse, Sozialamt

  • Kinderbetreuung: Krankenkasse

  • Wohnungshilfen: Einwohneramt/Bezirksamt

Die für Euren Wohnsitz zuständige Sozialstation vermittelt Euch die benötigte Pflegehilfe und hilft bei Anträgen.



 
 
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